Formulare
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A |
Anmeldung für Reiser- und Strohverbrennung Offenes Feuer (ausgenommen sind Grillfeuer im Garten an einer dafür vorgesehenen Stelle) muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Entzünden bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Der Verursacher und Besitzer des Grundstückes schuldet andernfalls die Gebühr für einen Feuerwehreinsatz nach erfolgtem Alarm. Mit der Anmeldung Zweckfeuer von pflanzl. Abfällen erklären Sie, die Verordnung Verwertung pflanzlicher Abfälle zur Kenntnis genommen zu haben und die Auflagen zu befolgen. |
B |
Bauvorhaben - Formulare |
Brennholzselbstwerbung |
E |
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G |
Gewerbeanmeldung |
Gewerbeummeldung |
Gewerbeabmeldung |
H |
Hundesteueranmeldung |
Hundesteuerabmeldung |
Antrag für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes |
K |
Bescheinigung Berufstätigkeit |
N |
Abmeldung einer Nebenwohnung |
P |
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis |
S |
Schankerlaubnis |
SEPA-Basis-Lastschriftmandat |
U |
Beantragung von Übermittlungssperren |
W |
Wasserhausanschlussantrag |
Wohnungsgeberbescheinigung |