friedhof

Hinweis zur Grabgestaltung der Grabstätten des Waldfriedhofs „Wasserbuche“

Insbesondere ist es nicht gestattet, 

a) Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten, 

b) Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder andere Grabbeigaben niederzulegen, 

c) Kerzen oder Lampen aufzustellen.

Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts-, Namensoder Todestages ist erlaubt. Diese darf nicht mit unverrottbarem Material (z. B. Kunststoffbändern oder -folien) eingebunden sein.

Nicht zulässiger Grabschmuck wird vom gemeindlichen Bauhof regelmäßig entfernt.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs um Beachtung dieser Regelungen im Sinne des Natur- und Friedhofsschutzes.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Waldsolms 

– Friedhofsverwaltung –