Wasserversorgungssatzung 

Öffentliche Bekanntmachung über die Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Waldsolms

§ 28   Benutzungsgebühren

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Die Gebühr beträgt pro m³ 4,50 € netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 

Inkrafttreten: Vorstehende Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Die Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Waldsolms, den 11.12.2025

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Waldsolms

gez. Hörster

Bürgermeister