WARNUNG - Trinkwasserverunreinigung
Für das betroffene Gebiet gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden.
Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Anschließend kann das Wasser ohne Bedenken verwendet werden. Länger als einen Tag sollte man das Wasser jedoch nicht stehen lassen, da es sonst wieder verkeimen kann.
Für andere Zwecke – etwa zum Duschen – kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden.