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Vogelgrippe
Wichtige Information: Aufstallungspflicht für Geflügel im Lahn-Dill-Kreis
Ab dem 01.11.2025 gelten folgende Regelungen:
1. Aufstallungspflicht
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel und anderen empfänglichen Vögeln (ausgenommen Tauben) müssen ihre Tiere
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer sicheren Schutzvorrichtung (überdacht, gegen Wildvögel gesichert)
unterbringen.
2. Verbot von Geflügelveranstaltungen
Im gesamten Kreisgebiet sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt.
3. Regelungen für Reisegewerbe
Geflügel darf im Reisegewerbe nur verkauft werden, wenn es max. vier Tage vor Abgabe
- tierärztlich klinisch untersucht wurde,
- bzw. bei Enten und Gänsen zusätzlich virologisch negativ getestet wurde.
Eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung muss mitgeführt werden.
4. Sofortige Wirksamkeit
Die Maßnahmen gelten ab sofort und wurden wegen der aktuellen Seuchenlage mit sofortiger Vollziehung angeordnet.
5. Dauer
Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.
Nähere Informationen:

