Vogelgrippe

Wichtige Information: Aufstallungspflicht für Geflügel im Lahn-Dill-Kreis

Ab dem 01.11.2025 gelten folgende Regelungen:

1. Aufstallungspflicht

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel und anderen empfänglichen Vögeln (ausgenommen Tauben) müssen ihre Tiere

  • in geschlossenen Ställen oder
  • unter einer sicheren Schutzvorrichtung (überdacht, gegen Wildvögel gesichert)
    unterbringen.

2. Verbot von Geflügelveranstaltungen

Im gesamten Kreisgebiet sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt.

3. Regelungen für Reisegewerbe

Geflügel darf im Reisegewerbe nur verkauft werden, wenn es max. vier Tage vor Abgabe

  • tierärztlich klinisch untersucht wurde,
  • bzw. bei Enten und Gänsen zusätzlich virologisch negativ getestet wurde.
    Eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung muss mitgeführt werden.

4. Sofortige Wirksamkeit

Die Maßnahmen gelten ab sofort und wurden wegen der aktuellen Seuchenlage mit sofortiger Vollziehung angeordnet.

5. Dauer

Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.

Nähere Informationen: