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Silvester – Feuerwerk in alten Ortskernen
Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nach der 1. Sprengstoffverordnung generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen, da Fachwerkhäuser als besonders brandgefährdete Gebäude gelten. Kirchen und Altenheime fallen ebenfalls unter diese Verordnung.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

