Soziale Wohnraumförderung

23. 01. 2017

Soziale Wohnraumförderung

Die Landesregierung stellt in den kommenden Jahren gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Kooperationspartner des Landes, verstärkt Mittel für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. So stehen im Jahr 2017 Darlehen

- zur Förderung des Mietwohnungsbaus (geringe und mittlere Einkommen),

- der Modernisierung von Mietwohnungen sowie

- für Studentisches Wohnen

bereit.

Zusätzlich zur bestehenden Förderung mit Darlehen werden 2017 Finanzierungszuschüsse gewährt.

Diese sollen in den Programmen Mietwohnungsbau und Studentisches Wohnen 10 % der Darlehenssumme, im Modernisierungsprogramm 5 % der Darlehenssumme betragen. Sie werden nur im Zusammenhang mit einem Darlehen gewährt.

Nähere Informationen zu den maßgebenden Förderbestimmungen der einzelnen Bauprogramme sowie die erforderlichen Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises,

Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Tel.: 0 64 41/4 07-17 52. Insbesondere zu den bautechnischen Fördervoraussetzungen beraten ferner die Ansprechpartner der WIBank (www.wibank.de).

 

Baumaßnahmen, deren Ausführung vor Beantragung der Fördermittel und vor Aufnahme in ein Förderprogramm begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen bei der Wohnungsbauförderstelle endet am

 

15. März 2017.