Presseerklärung der Gemeinde Waldsolms

Waldsolms, den 30. 06. 2021

Depot erfolgreich aufgelöst

Am 23.12.2019 verstarb Frau Renate Wedel und hat die Gemeinde Waldsolms als Ersatzerbin eingesetzt. Hierüber ist in Presse, Rundfunk und Fernsehen berichtet worden. Zu dieser Erbschaft gehörte auch ein Aktiendepot. Bereits bei Annahme der Erbschaft hat sich die Frage gestellt, wie die Gemeinde Waldsolms mit dem geerbten Depot umgehen kann, soll und darf.

Nach den gesetzlichen Vorgaben hat die Gemeinde ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Diese allgemeine Grundlage wird insofern konkretisiert, als dass die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen ist. In Folge der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung im Jahre 2015 wurde aufgenommen, dass „spekulative Finanzgeschäfte verboten sind“.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde die Rechtslage bei Kenntnisnahme der Erbschaft so beurteilt, dass die Intention des Gesetzgebers auf ein geerbtes Aktiendepot nicht unmittelbare Anwendung findet.

Überdies war zu beachten, dass die Gemeinde ihr Vermögen (und dazu zählt auch das Depot) nicht unter Wert veräußern darf.

Bei Kenntniserlangung der Erbschaft lag der Depotwert rd. 3,6 Mio. € unter dem zum 31.12.2019. Dieser enorme Kursrückgang war Folge der Corona-Pandemie, der seinen Tiefststand Mitte März 2020 hatte. Ein Verkauf zum damaligen Zeitpunkt hätte daher weit unter Wert erfolgen müssen.

Ab März 2021 hatte sich der Kurswert wieder erholt und lag über dem Wert zum 31.12.2019. Somit konnte das Depot ab diesem Zeitpunkt, ohne wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, veräußert werden.

Ein weiteres Halten des Depots war für die Gemeinde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben unzulässig geworden. Als Kämmerer und Bürgermeister der Gemeinde Waldsolms war es meine Pflicht, auf eine Veräußerung des Depots zu drängen, um nicht Gefahr zu laufen, Vermögen der Gemeinde – also Geld von uns allen- zu verlieren. Unser Depot hatte sich längst nicht immer parallel zum DAX entwickelt, wie nachfolgendes Schaubild zeigt:

 

Die Gefahr von wieder fallenden Werten bestand ganz konkret. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im Depot ganz überwiegend Aktieneinzeltitel enthalten waren. Eine Anlageform, die Kommunen ausdrücklich verboten ist.

Ein weiteres Festhalten an diesem Depot hätte schlicht und einfach eine den Kommunen verbotene Spekulation dargestellt.

Der Verkaufsempfehlung von Bürgermeister und Gemeindevorstand schloss sich die Gemeindevertretung nach umfangreichen Beratungen und Anhörung von Experten am 08.06.2021 an und beauftragte den Gemeindevorstand, das Depot zu veräußern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt und es wurde ein Gesamterlös von rd. 13,9 Mio € erzielt.

Dies sind im Ergebnis rd. 1,2 Mio. Euro mehr (mit Dividendenzahlungen) als am 31.12.2019 und verglichen mit dem Corona-Tiefpunkt im März 2020 sogar über 4,8 Mio. Euro mehr.

Unsere Entscheidung, damals nicht überhastet zu verkaufen, hat sich somit als absolut richtig erwiesen.

Nunmehr wird eine Anlagerichtlinie für die Gemeinde Waldsolms aufgestellt, die auf einen entsprechenden Erlass des Hess. Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) aufbaut und Mindeststandards für die Sicherheit kommunaler Geldanlagen vorgibt. Diese Anlagegrundsätze sind als aufsichtsbehördliche Auslegung des allgemein für öffentliche Mittel geltenden Spekulationsverbotes zu sehen. Sie wurden unter dem Gesichtspunkt erlassen, dass die hessischen Gebietskörperschaften vor bedenklichen Finanzgeschäften und den daraus resultierenden finanziellen Risiken bewahrt werden sollen.

Für Geldanlagen gilt nach diesem Erlass der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“. Deshalb sind die vorgegebenen Ziele in der folgenden Reihenfolge zu beachten:

1.      Sicherung des Kapitalstocks

2.      Sicherheit des erwirtschafteten Ertrags

3.      Angemessenheit des Ertrags

In der Bilanz der Gemeinde Waldsolms für das Jahr 2020 ist eine Rückstellung für die sich aus der Erbschaft ergebende Verpflichtung eingebucht worden. Durch den Verkauf des Depots steigt diese an, ohne dass sich das Ergebnis der Gemeinde ändert.

Nicht einmalig außerordentliche Erträge auszuweisen, sondern an die Zukunft denken, ist unser Ziel.

Wenn aus Mitteln der Erbschaft Dinge umgesetzt werden, so belastet dies den Haushalt unserer Gemeinde jetzt und auch später nicht. Wir sind in der glücklichen Lage investieren zu können, ohne Abschreibungen über Steuern oder Gebühren erwirtschaften zu müssen. Oder anders ausgedrückt: Jede Waldsolmserin und jeder Waldsolmser haben etwas davon. Und hier reden wir in etwa über die Höhe der jährlichen Grundsteuer. So kann diese natürlich eher stabil gehalten werden, als wenn wir diese Erbschaft nicht bekommen hätten.

Waldsolms hat im vergangenen Jahr bewiesen, dass wir sehr verantwortungsvoll mit dem Erbe umgehen. Ergreifen wir die Chance, unsere schöne Gemeinde im Sinne von Renate und Alfred Wedel noch lebenswerter zu machen.

 

Bernd Heine Roland Hörster
Bürgermeister

Vorsitzender der

Gemeindevertretung


    

 

 

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