WindParks Buhlenberg / Siegfriedeiche - Betriebsphase & allgemeine Information
Liebe Waldsolmserinnen und Waldsolmser,
die Windparks Buhlenberg und Siegfriedeiche wurden durch die MVV-Tochter Windwärts Energie GmbH geplant und errichtet, die MVV Windenergie GmbH (ebenfalls eine 100%-Tochtergesellschaft der MVV Energie AG, Mannheim) hat diese erworben und betreibt nun die vorgenannten Windparks. Aufgrund von Anfragen aus der Bürgerschaft nach beobachteten Stillstandzeiten haben wir das Unternehmen um eine entsprechende Erläuterung gebeten, die ich gerne weitergebe:
„Bei beiden Windparks bestehen genehmigungsrechtliche Auflagen für den Betrieb, insbesondere für den Natur- bzw. Artenschutz. So müssen zum Schutz der im weiteren Umfeld der Standorte brütenden Schwarzstörche (z. Zt. ein belegter Horst) zwei der drei Anlagen im Windpark Buhlenberg tagsüber abgeschaltet werden, sobald die Vögel anwesend sind und eine erfolgreiche Brut festgestellt wird. Dazu werden zur Brutzeit Horstkontrollen durchgeführt. Daher wurden die Anlagen ab Mitte März, als die ersten Schwarzstörche eintrafen, tagsüber außer Betrieb genommen und zum 1. Mai wieder in Betrieb gesetzt, nachdem keine Brut erfolgte.
Vergleichbares gilt für die sechs Anlagen des Windparks Siegfriedeiche mit Blick auf die dort im Umfeld brütenden Wespenbussarde. Am 8. Juni wurde die Anwesenheit und (nachgelagert) erfolgreiche Brut eines Paares festgestellt und die Anlagen entsprechend bis zum 31. August in der Zeit von drei Stunden nach Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang außer Betrieb genommen.
Des Weiteren gelten für beide Windparks Betriebsauflagen zum Fledermausschutz im Zeitraum April bis Oktober, täglich ein bis drei Stunden vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, sobald die äußeren Bedingungen, wie Windgeschwindigkeit, Temperatur oder Niederschlag Fledermausflüge erwarten lassen. Zur genauen Erfassung der lokal vorkommenden Fledermausarten wird ein zweijähriges Fledermausmonitoring durchgeführt und nachfolgend die Abschaltvorgaben in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden entsprechend dem Flugverhalten der gefundenen Arten verfeinert. Zudem sind die Anlagen an Massenzugtagen der Kraniche - also an wenigen Tagen im Frühjahr und im Herbst - abzuschalten. Zum Schutz vor Gefährdungen durch Eis im Winter, sind die neun Windenergieanlagen mit Eiserkennungssystemen ausgestattet. Dadurch werden sie bei Eisansatz auf den Rotorblättern automatisch gestoppt.
Der Schutz von Natur und Umwelt sowie die Sicherheit hat für die MVV als Betreiber oberste Priorität. Diese Auflagen der Genehmigungsbehörden und die damit verbundenen Ertragsausfälle sowie die Kosten für die notwendigen gutachterlichen Untersuchungen sind daher auch in den wirtschaftlichen Planungen voll berücksichtigt und werden nicht separat verrechnet. Die Nutzung der Windenergie erfolgt damit im Einklang mit den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes und berücksichtigt die besonderen Rahmenbedingungen des jeweiligen Standorts.“
gez. Bernd Heine
Bürgermeister