3G-Regelung in der Gemeindeverwaltung

Waldsolms, den 13. 01. 2022

 

 

Aufgrund der aktuellen Corona Situation gilt ab Donnerstag, den 13. Januar 2022 für alle Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung die 3G-Regel.

 

Wer die Gebäude der Gemeindeverwaltung betreten möchte, muss an den Eingängen bzw. beim Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin nachweisen, dass er oder sie gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Es ist also ein Impfnachweis, ein Genesenen Nachweis oder ein aktueller Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen.

Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei immer der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist und nicht der der Ergebnisübermittlung. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet.

Personen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können oder wollen, sind aufgefordert, ihr Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail oder telefonisch zu erledigen. Die 3G-Regel gilt für alle Termine, auch wenn diese schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.