Lockerungen im Lahn-Dill-Kreis
Liebe Waldsolmserinnen und Waldsolmser,
wir freuen uns Sie über folgende Lockerungen im Lahn-Dill-Kreis informieren zu können:
Was gilt in Stufe 2
Private Treffen:
Zwei Haushalte oder zehn Personen (vollständig Geimpfte/Genesene und Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit)
Ausgangsbeschränkungen:
Aufgehoben
Arbeitsplätze:
Nach wie vor Pflicht zum Homeoffice, wo dies möglich ist. Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, zweimal pro Woche
Schule:
Alle Klassen kommen zurück in den Präsenzunterricht, Testpflicht zweimal pro Woche
Kita:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Kultur:
Draußen (Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks) und drinnen (Museen, Schlösser, Zoos) geöffnet, aktueller Test empfohlen.
Körpernahe Dienstleistungen:
Mit Auflagen geöffnet, Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktueller Test empfohlen.
Einzelhandel:
Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den übrigen Einzelhandel (nicht täglicher Bedarf) empfohlen.
Gastronomie:
Drinnen und draußen mit Auflagen geöffnet. Für Clubs und Diskotheken ist die Öffnung als Bar/Gastronomie möglich.
Hotels und Übernachtungsbetriebe:
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze unter Auflagen geöffnet. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung maximal 75 Prozent, Test bei Anreise und zweimal pro Woche.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen in Hessen gibt es in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit Stand vom 29. Mai 2021 https://bit.ly/3fWmb7r
sowie in den dazugehörigen Auslegungshinweisen https://bit.ly/3bWNvB6
Außerdem informiert das Hessische Sozialministerium darüber, welche Landkreise aktuell welcher Stufe zugeordnet sind https://bit.ly/3upzC4Z
Durch die aktuellen Lockerungen ist es nun auch wieder möglich unsere Dorfgemeinschaftshäuser für Sie zu öffnen.
Sowohl Sport als auch größere Feierlichkeiten wie Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind aktuell unter den Vorgaben des RKI möglich.
Sport
Outdoor: Jugend und Erwachsene
Individualsport (z.B. Joggen, Rudern, Gymnastik) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Für Mannschaftssportarten (Fußball, Basketball) gibt es keine Personenzahlbegrenzung; Negativnachweis wird empfohlen.
Outdoor: Kindergruppen
Bis einschließlich 14 Jahre: Alle Sportarten sind ohne Beschränkung der Gruppengröße oder der Zahl der Hausstände erlaubt.
Indoor: Kontaktsport
Individualsport (z.B. Tanzen, Karate, Ringen) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Für Mannschaftssportarten (z.B. Fußball, Basketball) gibt es keine Personenzahlbegrenzung; Negativnachweis wird empfohlen.
Indoor: Kontaktfreier Sport
Analog zu Indoor-Kontaktsport: Individualsport (z.B. Turnen, Gymnastik) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
Sportstätten
Sportstätten prinzipiell geöffnet. Fitnessstudios: Gleiche Vor- gaben wie in Stufe 1, Negativ- nachweise jedoch nur noch empfohlen. Bäder: bei vorliegendem Hygienekonzept geöffnet, max. 1 Person/10qm zugänglicher Fläche, Besuch nach Terminvereinbarung.
Zuschauer
Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen zulässig, dabei müssen die all-gemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (im Freien bis 200 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen bis 100 Teilnehmende) eingehalten werden.
Private Feiern
Zu den Lockerungen für größere Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie für Gastronomie in Stufe 2 gelten dann auch für größeren Geburtstags- und Hochzeitsfeiern außerhalb privater Wohnungen: Feiern sind dann mit bis zu 100 Personen auch in entsprechenden Innenräumen möglich, wenn alle über einen Negativnachweis verfügen;
Dies gilt für unsere Räumlichkeiten:
|
Raumgröße |
3m²/Pers. |
DGH |
|
|
Brandoberndorf |
232 |
77 |
Griedelbach |
89 |
30 |
Hasselborn |
65 |
22 |
Kraftsolms |
247 |
82 |
Kröffelbach |
188 |
63 |
Weiperfelden |
121 |
40 |
|
|
|
MZH |
288 |
96 |
Sportraum |
135 |
45 |
Musikraum |
90 |
30 |
|
|
|
Leichenhallen |
|
|
Brandoberndorf |
80 |
27 |
Griedelbach |
96 |
32 |
Kröffelbach |
129 |
43 |
Kraftsolms |
119 |
40 |
Im Freien sind sogar Feiern bis zu 200 Personen möglich, ein Negativnachweis wird empfohlen.
Entsprechend ändert sich auch die dringende Empfehlung für größere Feiern und Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit: Sie können nunmehr auch in den Innenräumen von Wohnungen erfolgen, soweit die Räume ausreichend Platz bieten und die Gästen den erforderlichen Mindestabstand halten können. Negativnachweise aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten vor allem bei Feiern in Innenräumen vorliegen.
Aus Gründen der Kontrollierbarkeit des Hygienekonzepts durch zuständige Behörden sollte dieses schriftlich während der genehmigten Veranstaltung verfügbar sein und eine verantwortliche Person ausweisen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
J. Buchmüller
06085 9810-20