Presseinformation

Waldsolms, den 25. 02. 2021

Wiesbaden, 23. Februar 2021
Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose
„Impfperspektive für weitere 1,5 Millionen Menschen“
Registrierung für zweite Impfgruppe ab sofort online und telefonisch möglich
Wiesbaden. Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der
bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich diese Impfberechtigten seit
heute, 23. Februar 2021, für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren. Aufgrund von
mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten
Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen
künftig Termine zugewiesen. Wer den
Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits
ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.

Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erklärten: „Hessen ist bereit für die
nächste Impfgruppe. Mit der Öffnung der Registrierung für Gruppe 2 bekommen bis zu 1,5
Millionen Menschen eine Impfperspektive in Hessen. Alle Angehörigen der zweithöchsten
Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung werden einen Termin
erhalten. Das Verfahren haben wir vereinfacht. Künftig gilt: Sagen Sie uns per Registrierung, dass
Sie geimpft werden wollen und wir laden Sie ein. Wir können mit der zweiten Gruppe jetzt
beginnen, weil wir weitere Impfstoffe zur Verfügung haben und weil wir bei Menschen der Gruppe
1, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten brauchen, gut vorangekommen sind.“

Wer kann sich ab sofort für die Impfung registrieren lassen?
Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des
Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus
Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560.000
Hessinnen und Hessen im
Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter
gehören Menschen mit einem
hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer
Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z.B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit

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Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen. Aufgrund
ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise
Polizisten, die
aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen,
impfberechtigt. Weil die
zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der
Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die
Bestimmung fallen. „Die zweite Priorisierungsgruppe bedeutet die Öffnung der Impfung in die
breitere Bevölkerung“, stellt der Gesundheitsminister fest.

Den genauen Wortlauft der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Terminierungsverfahren für Gruppe 2 weiterentwickelt
Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch
registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich:
Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen. „Aktuell haben wir drei Impfstoffe zur
Verfügung, die aber momentan nicht für alle in der Gruppe 2 zugelassen sind. Zwar bekommen
wir mittlerweile mehr Dosen, aber die Lieferzahlen sind nur über wenige Wochen verlässlich.
Deshalb muss die landesweite Impfkoordination weiterhin flexibel auf wechselnde
Rahmenbedingungen reagieren können. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich so viele
Menschen wie möglich ihre Corona-Schutzimpfung erhalten können. Deshalb haben wir das
Terminierungsverfahren für die zweite Impfgruppe weiterentwickelt“, sagte
Innenminister Peter
Beuth
.
„Alle aus der zweiten Gruppe, die sich impfen lassen wollen, sollten sich zeitnah registrieren. Zum
einen, weil kurzfristig zusätzlicher Impfstoff verfügbar sein kann. Zum anderen erhalten das Land
Hessen und die Impfzentren so frühzeitig einen Überblick, um Angebot und Bedarf zu
koordinieren. Die Vorgaben des Bundes für die drei Impfstoffe bestimmen derzeit, wer welchen
erhalten kann“, erläuterte
Gesundheitsminister Kai Klose. „Darüber hinaus gilt ganz grundlegend:
Nutzen Sie das Impfangebot. Jede geimpfte Person mehr bedeutet mehr Schutz für uns alle“,
appellierte Klose.

Wie bekomme ich einen Termin?
Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung.
Wer sich dort ab heute registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch
per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird,
können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch erfolgen.
Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die
Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend,
dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.

Bitte beachten Sie auch unser aktualisiertes Infoblatt zum Terminverfahren.
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Drei von vier Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren haben schon ein Impfangebot
Bisher haben in Hessen rund 234.000 Personen ihre Erst- und 112.500 bereits ihre Zweitimpfung
erhalten. Einem Großteil der Anspruchsberechtigten mit höchster Priorität konnte bereits ein
Impfangebot unterbreitet werden. So haben von den gut 400.000 Seniorinnen und Senioren ab
80 Jahren bereits mehr als 75 Prozent einen Termin vereinbart. Bei den Bewohnerinnen und
Bewohnern von Pflegeheimen beträgt die Quote der Erstimpfungen mittlerweile rund 81 Prozent.
Ein Großteil der Einrichtungen wurde bereits von den mobilen Impfteams der 28 Impfzentren
aufgesucht, sodass diese zeitnah mit rund 51.000 häuslichen Impfungen von Seniorinnen und
Senioren beginnen können, die nicht in ein Impfzentrum kommen können. Eine Registrierung für
Impfberechtigte der ersten Priorisierungsgruppe bleibt nach wie vor möglich.

Bisher wurden rund 91,5 Prozent der möglichen Erstimpfungen durchgeführt
Das Land Hessen hat bis Ende der siebten Kalenderwoche 2021 insgesamt 458.130 Impfdosen der
Hersteller Biontech und Moderna erhalten. Nach der Vorgabe des Bundes standen bisher 229.065
Dosen für Erstimpfungen zur Verfügung, weil jede Lieferung halbiert wurde, um die Zweitimpfung
sicherzustellen. Davon wurden bis Ende der letzten Woche 209.452 Dosen bereits verimpft und
19.613 Dosen in den Impfzentren für laufende Impfungen vorgehalten. Zu dem Zeitpunkt waren
also rund 91,5 Prozent der für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Impfstoffe verimpft.
Alleine seitens des Herstellers Biontech stehen bis Ende März 2021 rund 75.500 Dosen mehr für
Erstimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren zur Verfügung, als noch Ende Januar absehbar
war. Der Bund hat aufgrund der zugesicherten höheren Anzahl von Impfdosen pro Bundesland
seine Empfehlung für das Zurückhalten der Dosen für die notwendige Zweitimpfung bei Biontech
von bisher 50 Prozent auf 20 bis 25 Prozent abgesenkt. So können Zehntausende Seniorinnen und
Senioren der ersten Impfgruppe einen schnelleren Weg zur Impfung erhalten. Zudem ermöglicht
es dem Land nun, die Registrierung und Terminierung für die zweite Impfgruppe in Hessen zu
öffnen. Der Impfstoff von Astrazeneca darf zurzeit ausschließlich an 18- bis 64-Jährige verimpft
werden. Viele Impfberechtigte in dieser Altersklasse werden rasch ein Impfangebot erhalten.
Medizinisches Personal der Arztpraxen aus der Gruppe 2 kann im Rahmen der „Praxistage“ bereits
an den nächsten beiden Wochenenden (27./28.02. sowie 6./7.03.) in allen 28 Impfzentren ihre
erste Dosis mit Astrazeneca erhalten.