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Wiederzulassung (nur neue Fahrzeugpapiere)

Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter (ohne Umkennzeichnung)


Unterlagen:

- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Fz. die vor dem 01.10.05 stillgelegt wurden)
- Originalprüfbericht über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Versicherungsbestätigungskarte
- Vollmacht bei Vertretung
- Personalausweis oder Reisepass (auch d. vertretenen Person)
bei Firmenzulassung:
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
bei Zulassung auf einen Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes mit Personalausweis(en) Kennzeichenschild(er)
. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Gebühren:

11,40 bis 37,00 EUR
ggf. weitere Verwaltungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass die Begleichung der Kosten nur in bar möglich ist.

Gemeinde Waldsolms | gemeinde[at]waldsolms.de