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Anmeldung für Reiser- und Strohverbrennung Offenes Feuer (ausgenommen sind Grillfeuer im Garten an einer dafür vorgesehenen Stelle) muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Entzünden bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Der Verursacher und Besitzer des Grundstückes schuldet andernfalls die Gebühr für einen Feuerwehreinsatz nach erfolgtem Alarm. Mit der Anzeige erklären Sie, die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zur Kenntnis genommen zu haben und die Auflagen zu befolgen.