WALDSOLMS - die Wohlfühlgemeinde im Taunus -
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A

Abwasserhausanschluss

Anmeldung für Reiser- und Strohverbrennung
Offenes Feuer (ausgenommen sind Grillfeuer im Garten an einer dafür vorgesehenen Stelle) muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Entzünden bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Der Verursacher und Besitzer des Grundstückes schuldet andernfalls die Gebühr für einen Feuerwehreinsatz nach erfolgtem Alarm. Mit der
Anzeige erklären Sie, die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zur Kenntnis genommen zu haben und die Auflagen zu befolgen.

B

Bauantrag / Bauvoranfrage
 
Baubeginnsanzeige
 
Bewerbung um ein Baugrundstück im OT Brandoberndorf

Bewerbung um ein Baugrundstück im OT Kraftsolms

E


Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften

G


Gewerbeabmeldung

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

M

Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben

W

Wasserhausanschluss
 

 



Gemeinde Waldsolms  | Lindenplatz 2, 35647 Waldsolms - Tel.:06085 9810-0